G607-Prüfbescheinigung & Dichtigkeitsinspektion
| Hersteller | Betriebsdruck | Nenndurchfluss in kg/h | Baujahr | Sicherheitseinrichtung (z.B. PRV, S2SR) | Art./Serien-Nr. |
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| Verbindung zwischen | Druckklasse | Sicherheitseinrichtung | Länge | Herstelljahr |
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| Gerät | Hersteller | Model/Typbezeichnung | Seriennr. | CE/DVGW-Kennzeichnung |
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a) Dichtheitsprüfung, Funktionsprüfung der Geräte (inkl. Brennprobe) wurden durchgeführt und die Flüssiggasanlage nach Teil A einschließlich der Abgasführung und Verbrennungsluftzuführungen entspricht den Anforderungen der DIN EN 1949 sowie des DVGW Arbeitsblattes G 607 in allen Anlagenteilen und befindet sich in ordnungsgemäßem Zustand.
b) Die Prüfplakette nach DVGW-Arbeitsblatt 607 wurde angebracht:
Unterschrift / Firmenstempel: auf dem Ausdruck von Hand zu ergänzen.
Als Eigentümer des vorgenannten geprüften Fahrzeugs bin ich in die Flüssiggasanlage eingewiesen und darüber informiert worden, dass die Prüfung der Flüssiggasanlage alle 2 Jahre bzw. nach Änderungen an der Anlage zu wiederholen ist und die Bescheinigungen über die Erstprüfung sowie zu den Wiederholungsprüfungen aufzubewahren sind. Die Betriebsanleitung der Flüssiggasanlage sowie der eingebauten Ausrüstungsteile und Gasgeräte wurden an mich übergeben und von mir zur Kenntnis genommen.
Unterschrift Eigentümer: auf dem Ausdruck von Hand zu ergänzen.
Jede Position ist zu kennzeichnen durch: ✓ in Ordnung · ✗ Mangel vorhanden · I nicht zutreffend. Die unter den einzelnen Positionen aufgeführten Punkte dienen als Leitfaden. Je nach Anlage ist es notwendig, weitere Prüfpunkte zu prüfen.
Prüfbescheinigung voll (max. 4 Prüfungen) — bitte neue Bescheinigung anlegen.
| Prüfpunkt | Feuchtigkeit | i.O. | nicht i.O. | inst./rep./ern. |
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